Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 09.09.2025 – Diese AGB richten sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (B2B).
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Beratungs-, Projektmanagement- und verwandten Dienstleistungen von Lachmann & Company (nachfolgend „L&C“) gegenüber Kunden, soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
2. Vertragsabschluss
Verträge kommen durch Annahme eines von L&C erstellten Angebots oder durch Leistungsbeginn nach schriftlicher Beauftragung zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
3. Leistungsumfang
Art, Umfang, Ziele, Meilensteine, Mitwirkungspflichten und Deliverables ergeben sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung. L&C schuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, keine werkvertraglichen Erfolge, sondern Beratungsleistungen als Dienstvertrag.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Unterlagen, Systeme und Ansprechpartner in geeigneter Qualität und rechtzeitig.
- Gewährleistung der erforderlichen Zugänge (z. B. Tools, Daten, Termine) und Entscheidungen innerhalb angemessener Fristen.
- Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine Schutzrechte verletzen.
5. Vergütung, Spesen, Zahlungsbedingungen
- Leistungen werden nach vereinbarten Tagessätzen/Fees oder Festpreisen vergütet; alle Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Reise‑ und Nebenkosten werden nach Nachweis bzw. Pauschale in branchenüblichen Sätzen berechnet, sofern nicht ausgeschlossen.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Verzugszinsen an; L&C kann weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückbehalten.
6. Change Requests
Wünscht der Kunde Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, unterbreitet L&C ein angepasstes Angebot zu Aufwand, Terminen und Vergütung. Bis zur Einigung wird auf Basis des bisherigen Scopes fortgearbeitet.
7. Termine, Verzug
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn schriftlich als solche vereinbart und die Mitwirkungspflichten erfüllt sind. Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Pandemieereignissen, Streik, behördlichen Anordnungen oder fehlender Mitwirkung des Kunden verschieben sich Fristen angemessen.
8. Rechte an Arbeitsergebnissen
- Vorbehaltlich vollständiger Zahlung erhält der Kunde an individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke.
- Standardmethoden, Frameworks, Templates, Tools, Know-how und Vorbestehendes von L&C verbleiben im Eigentum von L&C.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags. Die Verpflichtung gilt für 3 Jahre nach Vertragsende.
10. Subunternehmer
L&C ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. L&C bleibt verantwortlich und verpflichtet Subunternehmer zur Vertraulichkeit.
11. Haftung
- L&C haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
12. Gewährleistung
Bei werkvertraglich geschuldeten Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Für Beratungsleistungen als Dienstvertrag wird keine Gewähr für einen bestimmten Erfolg übernommen.
13. Nichtabwerbung
Die Parteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach keine jeweils beim anderen unmittelbar beteiligten Mitarbeitenden abzuwerben oder zu beschäftigen.
14. Datenschutz
L&C verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
15. Laufzeit, Kündigung
Der Vertrag endet mit Leistungserbringung bzw. zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Bei laufenden Beratungen ist er mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.
16. Referenzen
L&C ist berechtigt, den Kunden als Referenz (Logo/Name) zu nennen, sofern der Kunde nicht widerspricht.
17. Schriftform, Salvatorische Klausel
Änderungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hamburg.